Externer Datenschutzbeauftragter

Der Gesetzgeber verpflichtet alle Unternehmen, in denen mehr als 9 Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten arbeiten, zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Diese Aufgabe kann auch an ein externes Unternehmen delegiert werden.

Gerne übernehmen wir für Sie die Aufgabe als externer Datenschutzbeauftragter und kümmern uns um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.

Dazu gehören insbesondere die Verpflichtung Ihrer Mitarbeiter auf den Datenschutz, die Erstellung entsprechender Verfahrensverzeichnisse und die Überprüfung von vorabkontrollpflichtigen Verfahren.

Darüber hinaus sorgen wir für die Einhaltung des Datenschutzes in allen Bereichen Ihres Unternehmens. Zum Datenschutzbeauftragten kann nur bestellt werden, wer die notwendige fachliche Eignung (juristisch, technisch, betriebswirtschaftlich) und persönliche Zuverlässigkeit besitzt.

Acht unserer Mitarbeiter sind als Datenschutzbeauftragte von der DEKRA zertifiziert.

Aufgrund der interdisziplinären Zusammensetzung unseres Teams verfügen wir sowohl über technische, betriebswirtschaftliche sowie juristische Kenntnisse. Nutzen Sie unsere Kompetenzen, damit Sie sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können!

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Für ein Unternehmen bieten sich eine Reihe von Vorteilen, die in den meisten Fällen für den Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten sorgen:

  • kein aufwändiger Erwerb von notwendigen Kenntnissen
  • keine laufenden teuren Fortbildungen
  • objektiver Blick auf das Unternehmen
  • unabhängige Beratung
  • Leistung zum Festpreis
  • Ein interner Datenschutzbeauftragter ist unkündbar